Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.) Allgemeines

Grundlagen dieses Mietvertrages sind die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Anhängers ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Falls der Anhänger durch Diebstahl oder Unfallschäden oder Sonstiges nicht zum vereinbarten Termin Verkehrstüchtig ist, behält sich der Vermieter vor, diese Termine zu streichen und geleistete Zahlungen zurück zu erstatten. Für weitere Folgekosten des Mieters ist der Vermieter nicht Haftbar zu machen. Die eventuell geleisteten Kosten für den Hänger werden dann erstattet.

 

2.) Auslandsfahrten

Fahrten ins europäische Ausland müssen ausdrücklich bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens jedoch 48 Stunden vor Antritt der Reise, dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.

 

3.) Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit. Eine Belastung des Anhängers über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bestimmungen, so hat er dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Anhängers zuzüglich aus dem Schaden resultierenden Mietausfall zu leisten.

 

4.) Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger, in dem von ihm übernommenen Zustand, am vereinbarten Tag während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Bei Rückgabe des Anhängers in ungereinigten Zustand wird eine Reinigungsgebühr in Höhe 20,- Euro berechnet Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen. Außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer Tagesmiete verpflichtet. Sollte der Anhänger 3 Tage nach dem vertragsgemäßen Rückgabetermin nicht zurück gegeben worden sein, erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Anhängers sowie der Fahrzeugpapiere verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schaden und zur Zahlung der vereinbarten Tagesmiete für jeden Tag der Überschreitung der Mietzeit.

 

5.) Zahlungsbedingungen

Mietpreis und Kaution sind fällig bei Abholung des Anhängers. Anhängerverleih Schuster behält sich das Recht vor bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen.

 

6.) Auftreten von Schäden

Bei Auftreten von Schäden ist, zwecks Durchführung der Reparatur, sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Verstoß trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter durch Nichtbeachten dieser Vertragsbestimmung erleidet. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter vorzulegen.

 

6a.) Reifenschäden

Bei Reifenschäden haftet der Vermieter nur bei groben Vorsatz, ansonsten alleine der Mieter

 

7.) Umfang der Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in vollem Umfange für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Anhängerlast seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Die Haftung des Vermieters ist insoweit ausgeschlossen, auch für Folgekosten am Fahrzeug des Mieters.

 

8.) Besondere Pflichten des Mieters bzw. des Fahrzeugführers bei Unfall

Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist stets die Polizei hinzuzuziehen und es ist darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter zur Verfügung steht. Bei Beschädigung des Anhängers durch Verkehrsunfall, sind der Mieter oder der Fahrzeugführer verpflichtet, Namen, Vornamen und Anschrift aller Unfallbeteiligter und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Erklärungen zu Schuldfrage dürfen anderen am Unfallort keinesfalls abgegeben werden. Der Vermieter ist sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist ihm eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallhergang zu geben. Handelt der Mieter oder der Fahrzeugführer dieser Vorschrift zuwider, so haftet der Mieter dem Vermieter für daraus resultierende Nachteile.

 

9.) Besondere Vereinbarungen

Etwaige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

10) Stornierungen

Im Fall einer Stornierung bis zu 21 Tagen vor Mietbeginn fallen Stornokosten von 30% an, sofern der Anhänger nicht anderweitig vermietet werden kann. Bis zu 10 Tagen vor geplanter Abholung 50 %. Bis zu 3 Tagen vor geplanter Abholung: 100 % des vereinbarten Mietzinses.